INFORMATION ZUR FREIHAFENAUFLÖSUNG 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt bestimmt viele Gründe, warum der Freihafenstatus bleiben soll und viele Gründe, warum der Freihafenstatus fallen soll. Es ist aber jetzt beschlossene Sache, am 01.01.2013 gibt es keine Freizone in Hamburg mehr.

Nachfolgend schon vorab ein paar Informationen, die Sie beachten sollten, um auch weiterhin eine reibungslose Abholung Ihrer Sendung zu gewährleisten.

1. Um das Risiko eines unbefugten Zugriffs auf Ihre Sendungsdaten zu reduzieren, müssen Sie sich ab November 2012 einmalig registrieren, um zukünftig mit Benutzername und Passwort an der Sendungsabfrage teilnehmen zu können.

2. Ab dem 01.12.2012 werden Sie nicht mehr die Container Nr. bei uns auf der Website eingeben müssen, um Informationen zu Ihrer Sendung (ATB Nr.) zu bekommen, sondern die Positionsnr. Ihres Agenten in Hamburg. Die Positions-Nr. finden Sie auf dem Lieferschein.

3. Zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten und Gestellungen beim Zollamt empfiehlt es sich rechtzeitig (fünf Tage vor Schiffsankunft) Ihre Original- Dokumente inkl. Handelsrechnung, Packliste und die Zolltarifnummern mit der genauen deutschen Warenbeschreibung bei Ihrem Agenten in Hamburg einzureichen.

Ab dem 01.01.2013 ist Folgendes dringend zu beachten!

Um eine zügige Abfertigung in der Hebestelle zu gewährleisten, sollte der Fahrer bitte Folgendes an Papieren mitbringen:

a. Lieferschein
b. Verpfl ichtungsschein (vollständig ausgefüllt)
c. Bestätigung der Erledigung der ATB15 inkl. Position (ATC/ATD oder Punkt d)
d. Verwahrschein (Bestätigung zum Verwahrerwechsel)

Bitte beachten Sie, dass wir ohne diese Papiere nicht ausliefern können! Wir liefern Ihre Sendung erst aus, wenn die Verwahrung durch eine neue zollrechtliche Bestimmung erledigt worden ist!

Sollten Sie kein ZV (zugelassener Versender) bei uns sein, oder keinen Verwahrort bei uns beantragt und beim Zoll registriert haben, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Mobile Abfertigung des Hamburger Zolls.

Dieser Dienst ist 24Std. am Tag, 7 Tage die Woche besetzt Telefon +49 40 81970-110
mobildienst@zahh-waltershof.bfi nv.de

Für ZV (zugelassene Versender) ist es jederzeit möglich, unser Lager in Ihre Bewilligungen aufzunehmen. In diesem Fall bitten wir um Zusendung einer Kopie der erweiterten Bewilligung. Des Weiteren können Sie bei uns einen Verwahrort beantragen, den Sie anschließend beim Zoll registrieren lassen. (Verwahrerwechsel über Atlas)

Wir haften nicht für etwaige Verzögerungen und Wartezeiten, die durch eine nicht ausreichende Dokumentation zur neuen zollrechtlichen Bestimmung Ihrer Sendung führt.

Bitte passen Sie sich rechtzeitig in der Abwicklung den neuen Gegebenheiten eines Seezollhafens an.